Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Schlüssel-Charly Bosch GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Abschließende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich von Schlüssel-Charly Bosch GmbH bestätigt worden sind. 
  3. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von Schlüssel-Charly Bosch GmbH.
  4. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 
  5. Die Verkaufsangestellten von Schlüssel-Charly Bosch GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Angebotes hinausgehen. 
  6. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Schlüssel-Charly Bosch GmbH genannten Preise zuzüglich der Transport- und Verpackungskosten sowie der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 
  7. Vereinbarte oder vorgegebene Liefertermine oder –fristen sind unverbindlich. Sie bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Der genannte Liefertermin gibt in der Regel den Versandtermin ab Werk an. 
  8. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Schlüssel-Charly Bosch GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Schlüssel-Charly Bosch GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. 
  9. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Schlüssel-Charly Bosch GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. 
  10. Schlüssel-Charly Bosch GmbH gewährleistet, dass von ihr gelieferte Waren frei von Sachmängeln sind und die zugesicherten Eigenschaften vorliegen; die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Diese Gewährleistung erstreckt sich auf alle Fabrikationsmängel sofern ausschliesslich Originalzubehör aus unserem Hause verwendet wird. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß oder äußere Einflüsse entstehen. 
  11. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Schlüssel-Charly Bosch GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. 
  12. Der Käufer ist verpflichtet, unmittelbar nach Erhalt der Warenlieferung diese auf Ordnungsmäßigkeit und Mängelfreiheit zu untersuchen. Beanstandungen müssen sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware Schlüssel-Charly Bosch GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Schlüssel-Charly Bosch GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei nicht schriftlicher oder nicht unverzüglicher Mängelanzeige gilt die Ware als genehmigt.
  13. Gewährleistungsansprüche gegen Schlüssel-Charly Bosch GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 
  14. Ordnungsgemäß, entsprechend einer Bestellung gelieferte Artikel sind grundsätzlich vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen. 
  15. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die die Schlüssel-Charly Bosch GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware Eigentum von Schlüssel-Charly Bosch GmbH. 
  16. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum von Schlüssel-Charly Bosch GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.
  17. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist Schlüssel-Charly Bosch GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Schlüssel-Charly Bosch GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 
  18. Soweit nicht anders vereinbart, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. 
  19. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Schlüssel-Charly Bosch GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. 
  20. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Schlüssel-Charly Bosch GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Spitzenrefinanzierungsfazilitätssatz der Europäischen Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch Schlüssel-Charly Bosch GmbH ist zulässig. 
  21. Wenn der Schlüssel-Charly Bosch GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, so ist Schlüssel-Charly Bosch GmbH, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Schlüssel-Charly Bosch GmbH ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 
  22. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. 
  23. Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.